- Sozialwohnung
- So|zi|al|woh|nung 〈f. 20〉 Wohnung im sozialen Wohnungsbau; →a. sozial
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So|zi|al|woh|nung, die:mit öffentlichen Mitteln gebaute Wohnung mit relativ geringen Mietkosten für Mieter mit geringem Einkommen.* * *
Sozialwohnung,eine im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung unter Nutzung von Fördermitteln errichtete, erworbene oder modernisierte Wohnung. Spezielle Festlegungen sollen einerseits die Nutzung von Sozialwohnungen durch bestimmte Zielgruppen (besonders Familien mit niedrigem Einkommen) unter günstigen Bedingungen sichern und andererseits Missbräuche verhindern. Dem Abschluss des Mietvertrages hat die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins vorherzugehen, der bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen vergeben wird, z. B. 12 000 jährlich bei einem Einpersonenhaushalt. Für die Miete gelten nicht die allgemeinen Bestimmungen der Vergleichsmiete, sondern es besteht eine Mietpreisbindung, die es nur zulässt, eine an den Aufwendungen orientierte Kostenmiete zu fordern. Verbessern sich die wirtschaftlichen Bedingungen des Mieters, so berührt das nicht den Bestand des Mietverhältnisses, jedoch kann der Vermieter eine Ausgleichszahlung, die Fehlbelegungsabgabe, vom Mieter verlangen. Die Bestimmungen für Sozialwohnungen gelten bis zum Ende des Förderzeitraums, abhängig von den konkreten Bedingungen der Förderung im Einzelfall (§§ 15 - 18 Wohnungsbindungsgesetz in der Fassung vom 13. 9. 2001).* * *
So|zi|al|woh|nung, die: mit öffentlichen Mitteln gebaute Wohnung mit relativ geringen Mietkosten für Mieter mit geringem Einkommen.
Universal-Lexikon. 2012.